Arbeitsrecht

Führungskräfte/Arbeitnehmer

BREDEHORN RECHTSANWÄLTE berät Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, und zwar vom Abschluss des Arbeitsvertrages über Vertragsänderungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Im Falle einer (drohenden) Kündigung durch Ihren Arbeitgeber nehmen wir zuvor eine Chancen- und Risikobewertung vor und stimmen mit Ihnen das weitere strategische Vorgehen ab. Wir verhandeln die Konditionen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beraten Sie bei der sozial- und steuerrechtlichen Optimierung im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen.

Wir verfügen über langjährige Prozesserfahrung und vertreten Sie bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei

  • der gerichtlichen Vertretung im Rahmen von Kündigungsschutzklagen
  • dem Aushandeln von Aufhebungsverträgen
  • der Beratung und Vertretung bei Versetzungen und Vertragsänderungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses
  • der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Rechtsschutz gegen einseitige Freistellungen und Durchsetzung von Beschäftigungsansprüchen
  • der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Fragen der Auslandsentsendung (vor allem bei Rückkehr und Weiterbeschäftigung)
  • vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Fragen des Teilzeit- und Befristungsrechts
  • Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • Fragen des Arbeitsrechts in der Luftfahrt (insbesondere zu Arbeitsverhältnissen mit Piloten und Flugbegleitern)
  • Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts (AVR)

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