Arbeitsrecht in Berlin.

Geschäftsführer/Vorstände

BREDEHORN RECHTSANWÄLTE berät Geschäftsführer und Vorstände bei dienstvertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages, ebenso bei der Abberufung und Kündigung.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei der

  • Gestaltung von Kündigungs- und Abberufungsregelungen in Dienstverträgen
  • Gestaltung von Vergütungsregelungen (Fixierung/Anpassung von Festbezügen) und Dienstwagenregelungen (car policy)
  • Gestaltung von Zielvereinbarungen im Rahmen von Bonusregelungen, Umsatz- und Gewinntantiemen
  • Beratung zu Versorgungszusagen (Eintritt gesetzliche/vertragliche Unverfallbarkeit etc.)
  • Gestaltung von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten (Inhalt und Grenzen)
  • Beratung zu Ressortzuständigkeit/Geschäftsverteilungsplan/Geschäftsordnung/Satzung etc.
  • Verhandlung und Gestaltung von Abfindungsregelungen/Aufhebungsverträgen
  • Absicherung von Bonusansprüchen, Aktienoptionsregelungen etc.
  • Gestaltung von Ausgleichsklauseln/Entlastungsregelungen
  • Beratung zu Abberufung, Rücktritt, Amtsniederlegung des Gesellschaftsorgans
  • Gestaltung von Koppelungsklauseln bezüglich Abberufung und Beendigung des Dienstvertrages

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