Arbeitsrecht in Berlin.
Geschäftsführer/Vorstände
BREDEHORN RECHTSANWÄLTE berät Geschäftsführer und Vorstände bei dienstvertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anstellungsvertrages, ebenso bei der Abberufung und Kündigung.
Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei der
- Gestaltung von Kündigungs- und Abberufungsregelungen in Dienstverträgen
- Gestaltung von Vergütungsregelungen (Fixierung/Anpassung von Festbezügen) und Dienstwagenregelungen (car policy)
- Gestaltung von Zielvereinbarungen im Rahmen von Bonusregelungen, Umsatz- und Gewinntantiemen
- Beratung zu Versorgungszusagen (Eintritt gesetzliche/vertragliche Unverfallbarkeit etc.)
- Gestaltung von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten (Inhalt und Grenzen)
- Beratung zu Ressortzuständigkeit/Geschäftsverteilungsplan/Geschäftsordnung/Satzung etc.
- Verhandlung und Gestaltung von Abfindungsregelungen/Aufhebungsverträgen
- Absicherung von Bonusansprüchen, Aktienoptionsregelungen etc.
- Gestaltung von Ausgleichsklauseln/Entlastungsregelungen
- Beratung zu Abberufung, Rücktritt, Amtsniederlegung des Gesellschaftsorgans
- Gestaltung von Koppelungsklauseln bezüglich Abberufung und Beendigung des Dienstvertrages