Arbeitsrecht

Unternehmen

BREDEHORN RECHTSANWÄLTE berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des individuellen Arbeitsrechts, der Betriebsverfassung sowie des Tarifvertragsrechts. Neben der laufenden arbeitsrechtlichen Betreuung vertreten wir unsere Mandanten in Prozessen vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Wir begleiten unsere Mandanten bei der strategischen Planung und Umsetzung von Reorganisations-, Umstrukturierungs- und Transaktionsprojekten. Dabei umfasst unsere Arbeit die Durchführung des arbeitsrechtlichen Teils der Due Deligence sowie die Gestaltung der arbeitsrechtlichen Teile der Unternehmenskaufverträge und von Betriebsübergängen. In diesem Zusammenhang begleiten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch bei der Verhandlung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bis hin zur Gestaltung eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

Wir verfügen über besondere Erfahrungen bei

  • der Verhandlung von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
  • der Gestaltung und Umsetzung von flexiblen Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen
    sowie Zielbonus-Systemen
  • Fragen des öffentlichen Dienstrechts (Tarifverträge des öffentlichen Dienstes)
  • allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Tarifvertragsrechts
  • Fragen des Arbeitskampfrechts
  • der Einführung und Änderung von betrieblichen Altersversorgungssystemen
  • Fragen des speziellen Arbeitsrechts in der Luftfahrt
  • Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts (AVR)
  • der arbeitsgerichtlichen Prozessführung in allen Bereichen des Arbeitsrechts

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